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Suizidhilfe – neuer Gesetzentwurf von FDP, SPD und Linke unzureichend

Zwei neue Gesetzesentwürfe zur Regelung der straffreien Suizidhilfe liegen seit Kurzem vor. Eine Neuregelung ist dringend geboten. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 26. Februar 2020 die erst in 2015 eingeführte Änderung des § 217 des Strafgesetzbuchs gekippt. Nach § 217 StGB sollte sich jeder strafbar machen, der ‚geschäftsmäßig‘ bei einem Suizid Beihilfe leistet, und straffrei bleiben, der dies nicht ‚geschäftsmäßig‘ tat. Insbesondere sollten Verwandte von der Strafbarkeit ausgenommen werden, wenn sie Angehörigen beim Suizid halfen.